Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, Heinrich-Heine-Ring 22, Basdorf Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 22
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2021-0130 Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, Heinrich-Heine-Ring 22, Basdorf
Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 6340 060/20
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt

Herr Borchert erläutert den Beschlussantrag.

 

Frau Bohnebuck erwartet eine rechtliche Begründung.

 

Es wird festgestellt, dass keine rechtliche Stellungnahme vorliegt.

 

Frau Bierwirth bezieht sich auf die Stellungnahme des Bauordnungsamtes, welche das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. Von Seiten der Gemeinde gab es keine weiteren Planungsschritte, Konkretisierungen und keinen Vorentwurf.

 

Herr Borchert macht den Zeitanspruch zur Erarbeitung deutlich. Ein solches Planverfahren ist innerhalb von einem halben Jahr nicht anzuschieben.

 

Frau Bohnebuck möchte wissen, ob für die Begründung eines Widerspruches ein Gutachten eines Rechtsanwaltes eingeholt wurde.

Des Weiteren appelliert sie, an die Beschlussfassung der Gemeindevertretung ein Verkehrskonzept zu erstellen.

 

Herr Braun klärt auf, dass eine sehr knappe rechtliche Einschätzung vorliegt. Hierbei handelt es sich um kein Gutachten. Er berichtet über die Feststellung der Bauaufsichtsbehörde und verdeutlicht, dass ihm die Rechtsauffassung der Bauaufsichtsbehörde als korrekt erscheint.

 

Herr Bury kritisiert, dass die Zustellung der anwaltlichen Einschätzung den Mitgliedern nicht zugegangen ist.

Er berichtet über die Einschätzung des Anwalts Herrn Burrack, dass ein Verkehrswegekonzept erstellt werden sollte und mahnt an, dass es bislang nicht vorliegt.

Er verkündet seinen Unmut zur Transparenz des Verfahrens.

 

Herr Borchert appelliert an die Mitglieder, dass die Verwaltung als Behörde sich an gesetzliche Regelungen halten muss. In diesem Bauvorhaben besteht Baurecht. Durch eine anwaltliche Beratung wird geklärt, inwieweit die Verwaltung, durch Beschlussfassungen der Gemeindevertretung Recht und Gesetz wahren kann.

Der Widerspruch sichert unsere Rechte.

 

Herr Berlin hält ein Verkehrskonzept für zwingend notwendig und führt verschiedene Gründe auf.

 

Herr Striegler gibt den Hinweis, dass in der Aufführung der Beschlusshistorie die Beschlussvorlage BV-GV/2020-0143 fehlt.

 

Es wird festgelegt, eine neue Beschlussvorlage mit Variante A der Aufrechthaltung des Widerspruches und Variante B, für die Gemeindevertretersitzung vorzubereiten.

 

Frau Bohnebuck verlässt den Beratungskreis.

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per Dringlichkeit eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzubereiten, durch die die Gemeindevertretung ihrerseits beschließt, dass die Rechtsauffassung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen wird und die Verwaltung beauftragt wird, den bereits eingelegten Widerspruch vom 28.09.2021 zur Baugenehmigung zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, Heinrich-Heine-Ring 22, Basdorf zurückzuziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2