Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0130  

 
 
Betreff: Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, Heinrich-Heine-Ring 22, Basdorf
Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 6340 060/20
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Bauantrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Das Bauordnungsamt des Landkreises Barnim hat mit Genehmigungsbescheid vom 02.09.2021 die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 97 WE und einer Privatstraße ersetzt.

 

Die Verwaltung hat vorsorglich und fristgerecht am 28.09.2021 Widerspruch gegen die Baugenehmigung, zunächst mit dem Hinweis, die Begründung nachliefern zu wollen, eingelegt.

Dadurch soll den Mitgliedern des Hauptausschusses ermöglicht werden, über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf das Vorhaben vor Ablauf der Begründungsfrist zu befinden.

 

Nach intensiver Prüfung der rechtlichen Umstände und insbesondere der Argumentation des Bauordnungsamtes im Rahmen des Bescheids, warum das Vorhaben planungsrechtlich zulässig sei, ist die Verwaltung überzeugt, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, zuletzt bekräftigt mit Schreiben vom 07.07.2021, nicht weiterführend rechtlich begründbar ist.

Die Bauaufsicht weist u. a. darauf hin, dass das Einfügungsgebot erfüllt und die Erschließung gesichert ist und aufgrund der Umgebungsbebauung keine ungeordnete städtebauliche Entwicklung zu erkennen sei. Weiter heißt es, dass das beantragte und genehmigte Maß der baulichen Nutzung keine Abweichung zu den Inhalten des gemeindlichenKonkretisierungsbeschlusses“ vom 25.02.2021 (BV-GV/2020-0271) ergäbe. Es lägen auch keine neueren Planungsschritte vor, die im Widerspruch zu dem Vorhaben stünden. 

 

Angesichts dieser Umstände sind die Erfolgsaussichten eines streitigen Verfahrens als äerst gering anzusehen und stehen somit in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen finanziellen und kapazitativen Aufwand.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung (KVerfG)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschlusshistorie

BV-A1/2020-0072

BV-A1/2021-0089

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per Dringlichkeit eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzubereiten, durch die die Gemeindevertretung ihrerseits beschließt, dass die Rechtsauffassung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen wird und die Verwaltung beauftragt wird, den bereits eingelegten Widerspruch vom 28.09.2021 zur Baugenehmigung zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, Heinrich-Heine-Ring 22, Basdorf zurückzuziehen.  


Anlage:

 

Flurkartenauszug

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Bauantrag (142 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.10.2021 16:33:29   Stephanie Kowallik