Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz Beschluss über die erneute Auslegung  

 
 
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: an Einreicher zurück verwiesen
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0355 Bebauungsplan " L 100 Wandlitzsee - Bereich 2" in der Gemarkung Wandlitz
Beschluss über die erneute Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB_Hochbau
    HA_Hauptamt
   K_Kämmerei
   HB AL

Herr Striegler macht deutlich, dass die Planzeichnung, die in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung am 21.01.2021 beschlossen wurde, nicht der aktuell vorliegenden Planzeichnung entspricht.

Folgende wesentlichen Punkte wurden verändert:

- die beiden kleinen Baufelder sind zusammengelegt

- die Grenze zwischen 4- und 3-geschossiger Bebauung ist deutlich zur Straße ran gerückt, also Baufeld 4-geschossig deutlich vergrößert

- Im Bestandgebäude ist die Aufstockbarkeit auf 4-geschossig auch durch Veränderung der Baugrenze zw. 3- und 4-geschossig dargestellt

Es besteht Unsicherheit darüber, welcher Plan ausgelegen hat.

 

Darüber hinaus wird die Aufhebung eines Beschlusses, die im Amtsblatt der Gemeinde vom 23.06.2021 veröffentlicht wurde, diskutiert.

 

Frau Bierwirth erläutert, dass die Gemeindevertretung am 21.01.2021 beschlossen hat, den Bebauungsplan in Abschnitte aufzuteilen und konkrete Planungsziele festgelegt wurden (z.B. GRZ). Im aktuellen Plan sind hingegen die Baugrenzen verschoben und die GRZ weicht ab.

 

Frau Bierwirth stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Sie schlägt vor, dass die Beratung des Tagesordnungspunktes vertagt wird, denn zunächst sei seine eine Klärung mit dem Planer und Rechtsanwalt erforderlich.

 

Der Vorsitzende hält eine Verschiebung für nicht zielführend und erbittet eine Lösung. Er erinnert an monatelange Abstimmungen, auch innerhalb der Arbeitsgruppe.

 

Weiterhin macht der Bürgermeister deutlich, dass eine Verschiebung auch eine Verlängerung des Verfahrens bedeutet.

 

Frau Guse: „Wir haben einen Beschluss, BV-GV/2020-0263 vom 21.01.2021, dort ist alles festgelegt worden. Da nicht klar ist, welcher Plan zur Abwägung ausgelegt war und das auch jetzt hier so schnell nicht nachvollziehbar ist, ist es wohl unmöglich heute hier eine weitere Auslegung zu beschließen. Ich folge damit dem Vorschlag von Frau Bierwirth. Wir müssen das erstmal alles richtig klar regeln und möglicherweise muss völlig neu ausgelegt werden, weil, wenn der Plan ausgelegt wurde, aus welchem Grund auch immer, den wir hier vor uns zu liegen haben, wo die beiden Villen zusammen in einem Baufeld liegen, dann muss ich sagen, war es von Anfang an falsch. Dann ist mir völlig unklar, warum schon wieder ein Beschluss der Gemeindevertretung nicht umgesetzt wurde. Und deswegen bin ich dafür, dass der Antrag von Frau Bierwirth jetzt abgestimmt wird.“

 

Der Vorsitzende ruft den Antrag zur Geschäftsordnung (Vertagung der Beratung) zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis (Vertagung der Beratung):

 

Zustimmung: 12 (Hintze)

Ablehnung:    4

Enthaltung:    6

 

Zur weiteren Verfahrensweise schlägt Frau Bohnebuck ein möglichst zeitnahes Treffen der Arbeitsgruppe „Bebauungsplan L 100/Wandlitzsee“ mit dem Planer und dem Rechtsanwalt möglichst vor, um Festlegungen in Vorbereitung des nächsten Beschlusses zu treffen.

 

Frau Nadine Nauen wird als neues Mitglied der Gemeindevertretung begrüßt.

 

Der Bürgermeister stellt fest: „Die Bekanntmachung für den großen Geltungsbereich –nachdem die Geltungsbereiche geteilt wurden– wurde aufgehoben. Das ist ganz normal.“