Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde - Auslegungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:02
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0333 Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle", Flur 12, Gemarkung Schönwalde
- Auslegungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt

Herr Hintze bedankt sich für die umfangreiche Beschlussvorlage. Er gibt zu Protokoll, dass der Schutz der Bäume und Sträucher im Bebauungsplan berücksichtigt werden soll. Er bittet die Verwaltung sich mit dem Landkreis Barnim in Verbindung zu setzen, um eine ökologische Abwasseranlage errichten zu lassen.

Der Umgang mit Lichtquellen soll sorgsam erfolgen um die Insekten und Bäume zu schützen. Der Zustand der Straßen im umliegenden Bereich ist nicht optimal und sollte verbessert werden. Der Planer gibt an, dass der Zugang von der Schlossstraße sowie der L100 erfolgen wird. Die Ausschussmitglieder bitten darum, die Verwaltung die Straßenqualität und Zuwegung des Gebietes zu überprüfen. Dazu ergänzt die Verwaltung, dass die Leistungsfähigkeit der Straße in jedem Fall ein Thema des/der Bauantragsverfahren sein wird. 

Herr Woehrlin bedauert, dass dem Planentwurf kein städtebaulicher Entwurf beigegeben wurde. Der Planer erwidert, dass eine Präsentation aus technischen Gründen momentan nicht vorgestellt werden kann. Frau Bornkessel organisiert ersatzweise die Einsichtnahme oder Vorstellung in der Verwaltung, allerdings sei dies nur nichtöffentlich möglich. 

Eine weitere Nachfrage betrifft die Verwendung des Klärwassers vor Ort bzw., warum dies im Begründungstext oder den Festsetzungen nicht erwähnt sei.

Frau Bornkessel erklärt, dass für diesen Bebauungsplan viele Abstimmungen mit unterschiedlichen Behörden getroffen worden sind. Und betont, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist und nicht alle Fragen innerhalb des B-Planverf. geklärt werden können und sollen.

Herr Striegler bittet um die Bereitstellung des städtebaulichen Vertrages.     


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3 (Hintze)

Ablehnung: 0

Enthaltung:   1