Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Beschädigung der Bäume während der Bauphase soll verhindert werden. Es wird vorgeschlagen, folgenden Satz im Begründungstext zu ergänzen: „Baufahrzeuge bis max. 12,5 t zulässig.“ Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Fliederstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2 Ablehnung: 1 (Hintze) Enthaltung: 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||