Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass - der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gebilligt wird.
- die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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