Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 14
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
BV-GV/2020-0258 Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   

Ausgehend von den geführten Diskussionen in der 1. Lesung und der Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage, werden vom Einreicher nachfolgende Änderungen zur Abstimmung gestellt.

 

1. Die Gemeindevertretung verweist den Vorschlag zur Schaffung eines Ortsteilsbudget an die Arbeitsgruppe „Satzung und Leitbild“. Die Thematik Ortsteilbudget wird in die Haushaltsberatung des Jahres 2022 miteinbezogen.

2. Die aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht ausgeschöpften Mittel werden

   a) zu 50 %

   b) zu 100 %

an die Ortsbeiräte übertragen.

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 


Abstimmung zu 1. 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Abstimmung zu 2a

Zustimmung:  -

Ablehnung:  5

Enthaltung:  -

 

Abstimmung zu 2b

Zustimmung:  4

Ablehnung:  -

Enthaltung:  1

 

Die Fraktionsgemeinschaft wird in diesem Zusammenhang eine gesonderte Beschlussvorlage zur Ergänzung der Hauptsatzung einbringen. Gleiches trifft auch auf die Kontrollrechte nach § 29 (BbgKVerf) der Ortsvorsteher, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind, zu.