Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 18
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:19
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0195 Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.02.2021
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seetrift“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1205 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgenden Planungszielen:

- Schaffung von Planungs- und Baurecht hinsichtlich der Punkte 5-8

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;

 

2. Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.

 

3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgekosten.

 

4. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 

5.  Die Bebaubarkeit des Flurstückes soll die Versorgung der Uferpromenade mit einer gastronomischen Einrichtung und einer öffentlichen Sanitäranlage (im Erdgeschoss) sichern und im Obergeschoss (und im Dachraum) Wohnnutzung ermöglichen.

 

6. Mit den gestalterischen Festsetzungen ist eine Dachform analog der angrenzenden Bebauung und eine Begrenzung der Firsthöhe auf die Höhe des benachbarten Gebäudeflügels der Jugendherberge sicherzustellen.

Der Blick aus der Einmündung von der Kreuzung Langer Grund / Seetrift auf den Wandlitzsee ist durch geeignete Baugrenzen von Bebauung freizuhalten (Hinweis: die Anlage zu Beschlussvorlage mit neuen Baugrenzen wird nicht Teil der BV)

 

7. Im städtebaulichen Vertrag / Erschließungsvertrag ist eine Stellplatzlösung anzustreben, die den über den der Wohnnutzungen hinausgehenden Stellplatzbedarf auf dem Flurstück weitgehend reduziert. Der ruhende Verkehr ist von der Seepromenade fernzuhalten.

 

8. Der Vorhabenträger wird beauftragt im Rahmen der B-Planbearbeitung ein Verkehrsgutachten mit Realisierungsvorschlägen zur Erschließung des B-Plangebietes von der L 100 (Langer Grund) zu beauftragen und sich an den Kosten der Realisierung zu beteiligen. Hierzu ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, der entsprechende Regelungen konkretisiert.