Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Fraktionsübergeifender Antrag DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - CDU - SPD - Konkretisierung Planungsziele B-Plan L100 / Wandlitzsee  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 39
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 22:02
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0252 Fraktionsübergeifender Antrag DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - CDU - SPD - Konkretisierung Planungsziele B-Plan L100 / Wandlitzsee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K. Guse
DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - CDU - SPD
Federführend:HA_Hauptamt   

Der fraktionsübergreifende Antrag wurde zuvor durch die Einreicher zurückgezogen, da die Inhalte der Vorlage in der Beschlussfassung zu BV-GV/2020-0233 aufgehen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die weitere Konkretisierung der

Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen B-Pan „L100/Wandlitzsee“r die Bereiche 1 und 3 entsprechend der Beschreibung und für den Bereich 2

entsprechend dem Entwurf der Planzeichnung (siehe Anlage) wie folgt:

 

Bereich 1

- der südliche Teil des Flurstück 2636 / Flur 6 (gemeindliches Eigentum) ist auf Grund seiner Funktion für den Gesamtbereich als Retentions- und Versickerungsfläche von Bebauung frei zu halten;

- ortsbildprägende Bäume sind zu verorten, im Bebauungsplan darzustellen und zu

erhalten;

 

Bereich 2 (siehe Planzeichnung)

- es wird eine GRZ 1 von 0,45 und eine GRZ 2 von 0,45 festgelegt;

- im Bereich südlich des Rathaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur

Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen;

- im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der

straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921-925 / Flur 4 von

Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen;

- Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645und 646 / Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 / Flur 4 von Wandlitz;

 

Bereich 3

- GRZ je Flurstück von 0,3 (GRZ 1= 0,3, GRZ 2 = 0,45);

- maximal 2-stöckige Bebauung;

- Baugrenze von min.18 m ab der Straßenmitte der L 100;

- Baugrenze von min.30 m ab der Gleismitte der NEB-Strecke;

- Mindestgrundstücksgröße von 1000 m²;

- Geltungsbereich reduziert sich um die Flurstücke 894 und 895 / Flur 4 von Wandlitz;

- die Flurstücke 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887 und 888 / Flur 4 von Wandlitz sind als Waldfläche festzulegen;

- ortsbildprägende Bäume sind zu verorten, im B-Plan darzustellen und zu erhalten;

- Flurstück 889 / Flur 4 von Wandlitz ist von Bebauung freizuhalten, da es bereits heute Wegefunktion besitzt;