Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:27
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0195 Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.02.2021
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Frau Bohnebuck merkt an, dass sie dem neuen Aufstellungsbeschluss nicht zustimmt. Sie stellt klar, dass ein neuer Investor kein Grund ist.

 

Der Bürgermeister entgegnet dem und erwähnt das beiderseitige Interesse im Bezug der touristischen Nutzung. 

 

Frau Bierwirth stimmt Frau Bohnebuck zu und erwähnt ihr Unverständnis für einen extra Bebauungsplan. Sie schlägt vor nicht abzustimmen und bittet dies erneut in die Ausschüsse zugeben.

 

Der Bürgermeister stellt klar, was ein Aufstellungsbeschluss beinhaltet und betont, dass erstmal nur besprochen wird, was gebaut werden soll. 

 

Herr Liebehenschel erläutert warum im Ausschuss 2, 2A im Bauplan zugefügt wurde.

 

Frau Bohnebuck befürwortet einen Investor nicht und regt an, dass es bereits einen Bebauungsplan gibt. 

 

Herr Borchert weist darauf hin, dass der Bebauungsplan veraltet ist.

 

Es entsteht eine Diskussion zwischen den Mitgliedern.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seetrift“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1205 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgenden Planungszielen:

- Schaffung von Planungs- und Baurecht;

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;

 

2. Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.

 

3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgekosten.

 

4. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 


Abstimmungsergebnis Teil 2A:           Abstimmungsergebnis ohne Änderung

 

Zustimmung:  2     Zustimmung: 2

Ablehnung:  5     Ablehnung: 5

Enthaltung:   1      Enthaltung: 1