Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "An der Dachsbaude", Gemarkung Wandlitz - Konkretisierung der Planungsziele -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0163 Bebauungsplan "An der Dachsbaude", Gemarkung Wandlitz
- Konkretisierung der Planungsziele -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HA_Hauptamt

Frau Bohnebuck kann dem Punkt 6, der Flächennutzungsplan (FNP) ist dem Geltungsbereich ggf. anzupassen, nicht folgen. In ihren Augen macht es wenig Sinn, einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel dazu den FNP entsprechend der Wünsche des Investors anzupassen, sonst wäre es schlüssiger einen Bauantrag statt einem Bebauungsplan in Betracht zu ziehen.

Frau Bohnebuck erinnert daran, dass bereits im A2 und A6 festgehalten wurde: Ein Bebauungsplan entsprechend dem gültigen FNP. Eine Abwägung sei möglich sofern eine Bebauung im Rahmen des FNP nicht möglich sein sollte.

Der Bürgermeister gibt Frau Bohnebuck Recht und hält fest, dass der Hinweis auf den FNP hinfällig ist. Des Weiteren betont der Bürgermeister, dass jeder das Recht hat, einen Antrag auf Änderung des FNP zu stellen und von diesem Recht Gebrauch machen kann.

Herr Martin weist darauf hin, dass eine Änderung des FNP unabdingbar ist, da ein Markt von 2.500 qm in einem Mischgebiet unzulässig ist. Es bedarf eines Sondergebietes „Einzelhandel“.

Es schließt sich eine rege Diskussion zur Planung eines Edeka-Marktes hinter der Hem-Tankstelle in Wandlitz an.

Fr. Hirsch äußert Bedenken hinsichtlich der Abholzung von Waldflächen und sieht keinen Bedarf für einen weiteren Einzelhandelsmarkt, da die umliegenden Orte bereits ausreichend ausgestattet sind.

Der Bürgermeister entgegnet, dass die Notwendigkeit der Abholzung von Waldflächen zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist und diese Frage im Rahmen des Verfahrens geklärt wird.

Es wird die Standortwahl kritisiert, weil in direkter Umgebung nicht viele Einwohnerinnen und Einwohner wohnen und dementsprechend die Anfahrt mit dem Auto erfolgen muss. Die Planung eines zweiten Edeka-Marktes stehe allerdings nicht in Konkurrenz mit dem bestehenden Edeka-Markt in Wandlitzsee.

Frau Mauersberger merkt an, dass der Einzelhandel ein wichtiger Bestandteil einer gut ausgebauten Infrastruktur ist und hat keine Bedenken gegen den Neubau eines Edeka-Marktes.

Herr Berlin berichtet, dass er bereits von älteren Anwohnerinnen und Anwohnern angesprochen wurde, dass diese für eine fußläufige Einkaufsmöglichkeit dankbar wären.

In der Diskussion wird ausgeführt, dass der Einzelhandel bereits ausreichend ausgebaut wäre und die dörflichen Strukturen gefährdet sein können.

Frau Bohnebuck plädiert für einen Kompromiss. Die vorhandenen Gewerbeflächen sollen weiter ausgebaut werden, aber von der Abholzung von Waldflächen soll abgesehen werden. Um den Wald zu erhalten und platzsparend zu bauen, gibt es Überlegungen von Parkplätzen auf dem Dach oder einer Tiefgarage.

Herr Hintze befürwortet die Errichtung des Edeka-Markt, weil Edeka ein anderes Sortiment als die bereits bestehenden Supermärkte hat und die Gemeinde durch Zuzug stetig wächst. Auch Herr Hintze erwartet keine Konkurrenz zum bestehenden Edeka-Markt in Wandlitzsee. In Ergänzung zum Beitrag von Frau Bohnebuck fügt Herr Hintze an, dass auch eine Wohnbebauung auf dem Dach des Einkaufsmarktes eine Option wäre.

Herr Bury spricht sich für eine Errichtung des Marktes unter Berücksichtigung den Baumbestand zu erhalten aus.

Herr U. Liebehenschel stimmt Herrn Hintze voll und ganz zu. 

Herr Hintze greift nochmal auf, dass die bestehenden Gewerbeflächen erhalten bleiben und mit dem Investor diesbezüglich eine einvernehmliche Lösung stattfinden wird.

Herr Siebert hat sich für befangen erklärt.

Der Bürgermeister hat ein rechtliches Problem damit, wenn festgeschrieben würde, dass der jetzige Stand des FNP zur Anwendung kommt, weil damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschränkt würden. Er schlägt die Formulierung „Auf der Grundlage des FNP“ vor.

Der Vorsitzende fragt Frau Bohnebuck, ob sie damit einverstanden wäre und Frau Bohnebuck schlägt stattdessen „Unter Berücksichtigung des FNP“ vor.

Die Änderung im Punkt 6 wird wie folgt aufgenommen: „Unter Berücksichtigung des FNP“..

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Fortführung der Aufstellung des BebauungsplanesAn der Dachsbaude“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgenden konkretisierten Planungszielen:

-          Schaffung von Planungs- und Baurecht;

-          Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;

-          Errichtung eines EDEKA-Marktes mit max. 2.500 m² Verkaufsfläche

-          Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

-          Klärung der Erschließungssituation

 

2.     Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen. 

 

3.     Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgenkosten.

 

4.     Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

 

5.     Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit konkretisierten Planungszielen.

6.     Unter Berücksichtigung des FNP.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  17 (Hintze)

Ablehnung:  7

Enthaltung:  0