Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0144 Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Aktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HA_Hauptamt
   Bgm
   K_Kämmerei

Die Mitglieder verständigen sich auf folgende redaktionelle Änderung:

FS 2609 wird aus dem Begründungstext gestrichen (1. Satz der Sachdarstellung). Dieser heißt dann wie folgt:

 

Auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2608 und 2609, Kirchstraße 11 beabsichtigt eine Vorhabenträgerin die Errichtung eines Hospizes für schwerkranke Menschen. Im rückwärtigen, an den Wandlitzer See grenzenden Grundstücksbereich soll ein Bürgerpark entstehen.

 

In Ergänzung zum B-Plan wird der Beschlusstext um die folgenden Punkte erweitert.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger eine   Kostenteilungsvereinbarung zu erarbeiten.

5. Der Bürgerpark soll zeitlich vor dem Bauvorhaben „Hospiz“ errichtet werden.

6. Die AG Kirchstraße 11 ist im Verfahren zu beteiligen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ für die Flurstücke 2608 und 2609 in der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz (siehe Anlage 1).

 

2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.

 

3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Vorhabenträgerin zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger eine Kostenteilungsvereinbarung zu erarbeiten.

 

5. Der Bürgerpark soll zeitlich vor dem Bauvorhaben „Hospiz“ errichtet werden.

 

6. Die AG Kirchstraße 11 ist im Verfahren zu beteiligen.

 

Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1