Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2608 und 2609, Kirchstraße 11 beabsichtigt eine Vorhabenträgerin die Errichtung eines Hospizes für schwerkranke Menschen. Im rückwärtigen, an den Wandlitzer See grenzenden Grundstücksbereich soll ein Bürgerpark entstehen. Das Areal ist im sowohl im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes als gemischte Baufläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bzw. als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Um Baurecht für das Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die Vorhabenträgerin.
Das Grundstück „Kirchstraße 11“ befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz. Mit Beschluss Nr. BV-GV/2019-0096 vom 20.02.2020 wurde eine ca. 5.800 m² große Teilfläche des Flurstückes 2608 im Wege des Erbbaurechtes an die Vorhaben-trägerin vergeben.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ für die Flurstücke 2608 und 2609 in der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz (siehe Anlage 1).
2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Vorhabenträgerin zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger eine Kostenteilungsvereinbarung zu erarbeiten.
5. Der Bürgerpark soll zeitlich vor dem Bauvorhaben „Hospiz“ errichtet werden.
6. Die AG Kirchstraße 11 ist im Verfahren zu beteiligen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Flurkartenauszug
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