Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0144  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.06.2020
Aktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HA_Hauptamt
   Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.05.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.05.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
03.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich_Kirchstr.11

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Begründung / Erläuterung

Auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2608 und 2609, Kirchstraße 11 beabsichtigt eine Vorhabenträgerin die Errichtung eines Hospizes für schwerkranke Menschen. Im rückwärtigen, an den Wandlitzer See grenzenden Grundstücksbereich soll ein Bürgerpark entstehen. Das Areal ist im sowohl im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes als gemischte Baufläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bzw. als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Um Baurecht für das Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die Vorhabenträgerin.

 

Das Grundstück „Kirchstraße 11“ befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz. Mit Beschluss Nr. BV-GV/2019-0096 vom 20.02.2020 wurde eine ca. 5.800 m² große Teilfläche des Flurstückes 2608 im Wege des Erbbaurechtes an die Vorhaben-trägerin vergeben.   

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

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Finanzielle Auswirkungen:      Nein 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ für die Flurstücke 2608 und 2609 in der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz (siehe Anlage 1).

 

2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.

 

3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und der Vorhabenträgerin zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger eine Kostenteilungsvereinbarung zu erarbeiten.

 

5. Der Bürgerpark soll zeitlich vor dem Bauvorhaben „Hospiz“ errichtet werden.

 

6. Die AG Kirchstraße 11 ist im Verfahren zu beteiligen.

 

Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen:

Flurkartenauszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_Kirchstr.11 (104 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.04.2020 11:55:11   Jutta Henke