Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze bemängelt, dass es sich nur um einen Antragsteller handelt. Frau Paulikat erläutert, dass jeder einzelne Anwohner berechtigt ist, einen Antrag an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Gemeinde, Ordnungsamt und Bauamt, werden im Anhörungsverfahren beteiligt. Bei einem eingeschränkten Haltverbot bedarf es der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot in der Straße „Zum Wiesengrund“ im OT Basdorf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2 (Herr Hintze)
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