Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze stellt den Antrag, dass Befristungen von Einstellungen im Benehmen mit der Gemeindevertretung erfolgen sollen und im § 2 der Zuständigkeitsordnung aufgenommen werden sollte. Herr Hintze möchte, dass die GV schlussendlich über befristete Arbeitsverträge entscheidet. Frau Bohnebuck möchte eine Definition zu ortsbildprägenden Bauvorhaben aufgenommen haben. Herr Krajewski stellt den im § 3 Abs. (2) Buchstabe c) folgendes aufzunehmen c) die erstmalige Erteilung von Befreiungstatbeständen bzw. Befreiungen von einzelnen Festlegungen aus Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB. Alle weiteren Erteilungen/Versagungen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung. Da sich im Laufe der Beratung herausstellt, dass die Vorlage einer weiteren Überarbeitung bedarf, zieht Herr Borchert die Vorlage zurück über die Anträge wird nicht abgestimmt .Die Vorlage wird in der AG Satzung erneut besprochen und überarbeitet. .
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