Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 05.09.2019 wurde eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz gefasst.
Da die Gemeindevertretung den Fachausschüssen A4 (Ordnung, Sicherheit und Wirtschaft) und A6 (Umwelt, Energie und ÖPNV) neue Aufgabenbereiche zugeordnet hat, ist es notwendig diese in den §§ 6 und 8 der Zuständigkeitsordnung zu überarbeiten.
In Zusammenarbeit mit der AG „Satzungen und Leitbild“ wurde die gefasste Zuständigkeitsordnung vom 05.09.2019 erneut umfassend geprüft und die entsprechenden Aufgabengebiete, sowie einige Formulierungen in den §§ 3,4 und 9 der Zuständigkeitsordnung geändert.
Die Änderungssatzung als auch eine Lesefassung mit dem entsprechenden Änderungen befinden sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen §§ 28 ff. Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz vom 05.09.2019.
Anlagen: - 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Lesefassung der Zuständigkeitsordnung mit den entsprechenden Änderungen
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