Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Bebensee fragt, ob es sich bei den Flurstücken auch um Straßenland handelt?
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung
1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Spreetal 15, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstücke 316-318, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt mindestens 77.140 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;
2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Spreetal 15, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstücke 316-318, in Höhe von max. 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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