Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Grundstückes in Wandlitz, OT Stolzenhagen, Spreetal 15, bestehend aus den Flurstücken 316, 317 und 318 der Flur 4 von Stolzenhagen, mit einer Gesamtgröße von 1.102 m². Das Grundstück ist unbebaut und bewachsen mit ca. zwölf Bäumen unterschiedlicher Größe (Fichte, Lärche, Birke, Eiche). Hiervon befinden sich eine Fichte und eine Lärche sowie zwei Eichen voraussichtlich im Baufeld. Eingriffe in den Baumbestand unterliegen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Das Grundstück ist nach Beendigung des Pachtvertrages derzeit ungenutzt. Vom gemeindlichen Bauamt war die Bebaubarkeit nicht verbindlich einzuschätzen, da das Grundstück am äußersten westlichen Rand des Wohngebietes „Kolonie West“ liegt. Um dies rechtssicher zu klären, wurde beim Bauordnungsamt (BauOA) des Landkreises Barnim als Genehmigungsbehörde eine Bauvoranfrage eingereicht. Es war zu klären, ob die Bebauung mit einem Einfamilienhaus in ortsüblicher Bauweise genehmigungsfähig ist. Gemäß Bauvorbescheid ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen nach § 34 Baugesetzbuch zulässig.
Es soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück im Erbbaurecht zum Höchstgebot erfolgen. Auf Grund der ausschließlichen Wohnnutzung ist eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren zu vereinbaren. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem Bodenrichtwert für Bauland gemäß Grundstücksmarktbericht und der Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert beträgt derzeit 70 €/m². Sollte sich der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung erhöht haben, wird dieser Wert in Ansatz gebracht. Das Mindestgebot beträgt demnach mindestens 77.140 €.
Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Grundstückswert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 77.140 € wäre somit mindestens ein jährlicher Erbbauzins von 3.085,60 € zu zahlen. Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen. Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Stolzenhagen in Höhe von maximal 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.
Gehen auch bei einer wiederholten Ausschreibung keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vermarktung zum „Festpreis“ ohne Gebotsverfahren. Die Vergabe erfolgt dann zum Grundstückswert auf der Grundlage des dann aktuellen Bodenrichtwertes für Bauland. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt ihre Zustimmung
1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Spreetal 15, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstücke 316-318, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt mindestens 77.140 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;
2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Spreetal 15, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstücke 316-318, in Höhe von max. 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Anlagen: Flurkartenauszug, Luftbildauszug (Umgebungsbebauung)
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