Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Liste bringt an, dass der Punkt 4.4 auf Seite 5 zu streichen ist. Dies ist im OB Schönerlinde und mit der Verwaltung abgestimmt. Frau Bornkessel antwortet, dass die anderen Hinweise bereits aufgenommen sind und der genannte Punkt im Satzungsbeschluss bereits gestrichen wurde. Herr Woehrlin zieht einen Vergleich mit der Gestaltungssatzung im Ortskern Wandlitz. Dort sind Solar - und Photovoltaik Anlagen nur straßenabgewandt zulässig. Er fragt sich, warum es hier anders gehandhabt werden soll. Herr Liste sagt, dass es bei den neuen Häusern zulässig ist, jedoch nicht bei den alten Häusern. Herr Woehrlin und Herr Auerswald bringen an, dass hier eine „ Indach Lösung“ sinnvoll wäre. Frau Bohnebuck schlägt vor, dass als Empfehlung aufzunehmen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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