Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung Gemarkung Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Beratungsraum im Goldenen Löwen
Ort: OT Wandlitz, 16348 Wandlitz, Breitscheidstraße 18
BV-A1/2019-0014 Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung
Gemarkung Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Öffnung des Antrages, damit der betroffene Bürger hierzu Erläuterungen abgeben kann.

 

Der Bürger erläutert den Werdegang zu seinem Wohnhaus. Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen erfordern eine neue Baugenehmigung durch Eberswalde. Es soll eine rechtliche Würdigung dessen erfolgen, dass mit der Strafzahlung (1979) die Legitimation des aktuellen Zustandes hergestellt wurde.

 

Frau Urrutia- Grothe bittet um Prüfung inwiefern durch den Beschluss ein Präzedenzfall geschaffen wird.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt die Ergänzung des Absatzes zum Beschluss:

 

„Wegen der besonderen Bestandssituation können diese Befreiungen nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord II, 1. Änderung herangezogen werden.“

 

Unter Ergänzung des vorgenannten Absatzes empfiehlt der Ortsbeirat den Beschluss unter a) zu fassen und stimmt ab.

 


 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

a)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II und der Überschreitung der Gebäudekante gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 zu zustimmen.

 

oder

 

b)      Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, hier der Überschreitung der GRZ I und II sowie der Gebäudekante  gemäß den Antragsunterlagen im Bestand nur für das Grundstück Flur 6, Flurstücke 630 und 2082 nicht zu zustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  1 (Hintze)

Enthaltung:  0