Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz Ausbaubeschluss   

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 13
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0578 Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz
Ausbaubeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA14
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei

 

Der Ortsbeirat ist sich einig darüber, dass die Bedenken der Anwohner zu beachten sind und Umleitungsoptionen nochmals zu untersuchen sind.

Der OB öffnet den Tagungsordnungspunkt 13 für eine Erläuterung des Fachbetriebes,

Ingenieurbüro Matlik. Dieser legte nochmals dar, weshalb eine Vollsperrung unter

den örtlichen Gegebenheiten notwendig ist.

Zum Gutachten, das bis dato weder dem Ingenieurbüro noch dem OB vorlag,

wurde ausgeführt, dass Asbest unbedenklich ist, solange eine Verkehrssicherheit

gegeben ist. Da das Gutachten aus 2001 ist hier dringend eine Überprüfung erforderlich

 

Erste Lesung, keine Beschlussfassung

Der Ortsbeirat erwartet von der Verwaltung ein schlüssiges Konzept zur geplanten Umleitungsstrecke.

Ein weiteres Gutachten zur Prüfung der Asbestbelastung in der Platanenstr. ist in

Auftrag zu geben.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Ausbaumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig.

 

 


Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

Zustimmung:  8 (Hintze)

Ablehnung:  Enthaltung: