Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Straßenabschnitt zwischen dem Bahnübergang und der Prenzlauer Chaussee (L 100) befindet sich im „Altbestand“ einer bituminösen Befestigung aus den 1970iger Jahren. An der südlichen Straßenseite verläuft eine provisorische Wegeführung.
Mit der zunehmenden Verdichtung der Wohnbebauung im Siedlungsgebiet Ruhlsdorfer Straße / An den Pfühlen ist eine Erhöhung der Verkehrsbelastung in dem betreffenden Abschnitt des Lanker Weges verbunden. Verkehrstechnische Untersuchungen haben ergeben, dass neben der Errichtung einer Ampelanlage im Einmündungsbereich der L 100 ein grundhafter Straßenausbau erforderlich wird. Daher wurde ein entsprechender Planungsauftrag an die Ingenieurbüro Watiplan GmbH vergeben.
Mit der Vorstellung der Vorplanung wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, in der weiteren Planung neben der Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise, auf beiden Straßenseiten einen Gehweg mit einer Breite von möglichst 2,50 m in Pflasterbauweise vorzusehen. Zum Erhalt der Baumgruppe zwischen dem Bahnübergang und der Grundstückszufahrt zum Wohn- und Geschäftshaus sollte die Planung des Gehweges auf der nördlichen Fahrbahnseite gemäß der Variante 3 (mit einer Verschwenkung) einschließlich der Anlage von zwei Parkflächen für Pkw`s weitergeführt werden. Für die Herstellung dieser Verkehrsanlage ist seitens des Grundstückeigentümers eine Bauerlaubnis erteilt worden. Der für die Niederschlagsentwässerung benötigte Flächenbedarf auf der südlichen Fahrbahnseite des Lanker Weges wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die neu herzustellenden Verkehrsflächen werden an den bereits ausgebauten Bahnübergang und den Einmündungsbereich der L 100 angepasst.
Aufgrund der geringen Baulänge sowie der ungünstigen Platzverhältnisse zwischen dem Bahnübergang und der L100 ist für die Umsetzung des Bauvorhabens eine Vollsperrung des Baubereiches erforderlich. In Abhängigkeit von den jeweiligen technologischen Bauabschnitten ist im Einvernehmen mit der noch zu beauftragenden Bauunternehmung und der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine teilweise Freigabe der Verkehrsflächen außerhalb der bauseits erforderlichen Arbeitszeiten vorgesehen.
Die Verkehrsführung des Anliegerverkehrs östlich der Bahnstrecke kann während der geplanten Bauzeit von ca. 8 Kalenderwochen über das angrenzende Wohngebiet gewährleistet werden. Das diesbezügliche Verkehrskonzept wird im weiteren Planungsverlauf mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorplanung sieht die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung folgende Ausbauparameter vor:
mit einer Breite von 2,50 m
und zum Erhalt der Baumgruppe, zwischen der Grundstückszufahrt und dem Bahnübergang, mit einer Breite von 2,00 m.
Die geplante Baumaßnahme ist entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg beitragspflichtig. Die betroffenen Anlieger wurden gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz über die Art und den Umfang des Bauvorhabens und die Höhe der geplanten Kosten sowie über die zu erwartenden Anliegerbeiträge informiert. Auf der Grundlage der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Anliegerbeitrag in Höhe von 8,20 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt. Der Lageplan und die Schnitte A-A und B-B sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Lanker Weg“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Kommunale Haushalts – und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m
Anlagen:
Lageplan und die Schnitte A-A und B-B
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