Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Abwägungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Lanke Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Gemeindezentrum Lanke
Ort: Bernauer Straße 7, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0572 Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Abwägungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 31
Die Bürgermeisterin
Abwägungsbeschluss
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    OA_Ordnungsamt
   Bgm

 

Die Antworten auf die vom Ortsbeirat bei der letzten Abstimmung abgegebenen Begründungen sind wieder Negierungen und Relativierungen. Etwas gegen den Lärm zu unternehmen ist anstrengend, bedarf der Detailarbeit und es kostet etwas. Selbst eine Beschränkung auf 120km/h kann angeblich nicht begründet oder wenigstens beantragt werden. Ein trauriger Befund.

Es ist erstaunlich, dass wir bei der Verhinderung von Windrädern in Wäldern – ein Ziel das ich ebenfalls vertrete – nach Schwarzstörchen Ausschau halten und nicht messbaren Infraschall zur Argumentation heranziehen, doch im Fall von deutlich hörbaren und nervendem Autobahnlärm nichts tun können. Und Fakt ist, die Rodung des Waldes für die Erweiterung der Kiesgrube erhöht den Lärmpegel, ganz klar hängen diese Dinge zusammen. Wozu braucht man einen LAP, wenn die Wirklichkeit und die bereits geplanten und genehmigten Projekte nicht mit einbezogen werden.

Die Brücke BAB11 Obersee führt direkt über das Naturschutzgebiet „Oberseemoor“ Die Bruttätigkeit der Vögel wird durch den Lärm nachhaltig gestört. Vielleicht hilft das.

 

Christian Schmidt

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden- und Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis: (In Blockabstimmung)

Zustimmung:  0

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1