Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Schaffung eines neuen Grundschulstandortes in der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 13
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 05.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2019-0557 Schaffung eines neuen Grundschulstandortes in der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA4
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.04.2019
Federführend:HA_Bildung/Familie/Sport Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt

Hr. Borchert erläutert, dass die BV 563 und 557 nicht gleichzeitig beschlossen werden können, da die BV 557 einen konkreten Standort benennt und damit der Arbeit der AG vorausgegriffen wird. Die BV muss abgelehnt werden, da sie viel zu weit geht.

Hr. Kirschner für ihn ist die BV klar und richtig, der BV kann zugestimmt werden

Hr. Szczepanski – der Standort Annenhof geht gar nicht, dies ist kein Schulstandort

Herr Hintze verweist auf Schreiben der Verwaltung zur kostenlosen Übereignung von Land im Falle von Schulneubauten

Fr. Peter erläutert dies im Zusammenhang mit dem geplanten Gesamtschulstandort der möglicherweise in den Basdorfer Garten sein kann. Sie erläutert, dass der Kreis einen zeitlichen Horizont in 10 Jahren sieht, nachdem Ahrensfelde und Panketal gebaut sind.

Hr. Borchert verweist darauf, dass es hier nicht um die Gesamtschule, sondern die Errichtung einer Grundschule zwischen Basdorf und Wandlitz geht.

Fr. Peter erläutert die BV hinsichtlich des Standpunkts der Verwaltung und weist explizit auf die Probleme in Wandlitz hin und, dass es Zeitdruck zur Lösung dieses Problems gibt und daher hier schnell ein Beschluss gefasst werden sollte.

Hr. Borchert weist darauf hin, dass der zeitliche Druck durch die Tatenlosigkeit der Verwaltung entstanden ist, da bereits vor Jahren absehbar war, wie sich die Schülerzahlen entwickeln werden. Ein Neubau, wo auch immer wird mindestens 5 Jahre brauchen und kann keine Lösung für das Wandlitzer Problem darstellen, hier muss kurzfristig durch Container oder ähnliches Abhilfe geschaffen werden. Er möchte, als Gemeindevertreter, nicht die Verantwortung für Entscheidungen übernehmen die unter Zeitdruck gefällt wurden.

Hr. T. Berbig muss die BV ablehnen, da der Flächenerwerb, viel zu weit geht und damit der Arbeit der BV vorgegriffen wird

Hr. Striegler – Vor einem Jahr hat die Gemeinde eine Stellungnahme zum LEP HR an das Land übersandt mit der Ausführung, dass alle infrastrukturellen Voraussetzungen wie Schulen, Kitas Einkaufsmöglichkeiten Ärzte usw. vorhanden sind und eigentlich nur die Bewohner fehlen. – Beschlüsse müssen präzise formuliert sein, BV 0557 ist zu unpräzise.

Fr. Peter widerspricht, da keine Fläche präzise benannt wurde. Sie verweist auf die mögliche Veränderung der Schuleinzugsbezirke

Herr Hintze kann nicht zustimmen, wegen möglicher Flächen in den Basdorfer Gärten

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines 4. Grundschulstandortes zwischen den Ortsteilen Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz.

Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.

 

Die Gemeinde wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine kleine Grundschule im Ortsteil Schönwalde errichtet werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  6 (Herr Hintze)

Enthaltung:  0