Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Stichtag 31.12.2018) wurde der Bedarf im Schulbereich anhand der Einwohner- und Geburtenentwicklung überprüft. Nach wie vor ist ein regelmäßiger Anstieg der Einwohnerzahlen festzustellen. In den letzten 5 Jahren ist ein Einwohnerzuwachs von 1.718 Einwohnern zu verzeichnen. Den höchsten Zuwachs haben die Ortsteile Wandlitz (+821), Basdorf (+391), Schönwalde (+185) und Stolzenhagen (+170).
Auf Grund des anhaltenden Zuzugs an Einwohnern liegt die Prognose bis zum Schuljahr 2023/24 in den Altersklassen 6,5 bis 12,5-jährigen wie folgt:
Für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 wird für die 3 Grundschulen in der Gemeinde Wandlitz folgende Anzahl von Schüler/innen in der 1. Jahrgangsstufe einschließlich der zu bildenden Klassen/Züge erwartet:
Anhand der genannten Zahlen und Fakten ist der Bedarf an weiteren Schul- und damit verbunden weiteren Hortplätzen deutlich zu erkennen. Die Grundschulstandorte in der Gemeinde Wandlitz befinden sich an ihren Kapazitätsgrenzen und es bestehen nur noch geringe Erweiterungsmöglichkeiten.
Für eine abschließende Entscheidung, ob eine Erweiterung an diesem Standort in Frage kommt, wurden nachfolgende Fragen geklärt: - Wieviel Verdichtung verträgt ein Standort? - Kann der Charakter einer dörflichen Grundschule noch gewahrt werden? - Reichen die Freiflächen, um ausreichend Bewegungsflächen für unsere Kinder zu ermöglichen? - Verfügt der Standort über ausreichende Ressourcen in Hinblick auf notwendige Rahmenbedingungen für Schule und Hort? - Wie ist die Verkehrssituation regelbar?
Der Standort würde bei der Erweiterung stark verdichtet werden, die Verkehrssituation weiter verschärft. Außenflächen könnten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, u. a. hätte der Kunstrasenplatz halbiert werden müssen, um ausreichende Bewegungsflächen für die Kinder zur Verfügung zu stellen. Eine adäquate Mensa und eine ausreichende Hortbetreuung sind ebenfalls auf Grund des Platzbedarfes nicht gewährleistet. Bei weiteren Zuzug in den Ortsteil Wandlitz wären keine Reserven für die Zukunft vorhanden. Die Verlegung der Kegelbahn und der Lehrerparkplätze (Abriss und Neuanlage), die Reduzierung bzw. der Umbau des Kunstrasenplatzes würden umfangreiche Kosten nach sich ziehen. Weiter ist festzustellen, dass auch die vorhandenen Sporthallenkapazitäten für eine Erweiterung des Schulkomplexes nicht ausreichend sind.
Im weiteren Prüfverfahren wurde dann festgestellt, dass auf Grund der steigenden Schülerzahlen der Standort nur bedingt geeignet ist. Auch die in der Schulkonferenz der Grundschule Wandlitz festgehaltenen Ansichten bestätigen dieses Ergebnis.
Die derzeitig festgelegten Schulbezirke könnten neu geordnet werden.
Der neue Grundschulstandort kann dann eine ergänzende Versorgungsfunktion für Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz übernehmen. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist die Entlastung für den Grundschulstandort Klosterfelde, ohne diesen zu gefährden.
Auf Grund der zu erwartenden Schülerzahlen sollte der neue Grundschulstandort mit einer 3-Zügigkeit geplant werden und ausreichend Fläche für eine mögliche Erweiterung vorhalten. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat für die Errichtung/das Betreiben von Grundschulen Raumprogrammempfehlungen benannt. Für den Bau einer 3-zügigen Grundschule sind zwischen 450 und 540 Schüler/innen (1. – 6. Klasse) mit ca. 27 Lehrer/innen an dem Standort zu berücksichtigen.
Daraus ergibt sich folgender Raum- und Flächenbedarf:
Schulgebäude - Allgemeine Unterrichtsräume 980 m² - Fachkabinette 210 m² - Verwaltung/Lehrer 206 m² - Mehrzweckbereich (Mensa) 300 m² (zzgl. der Anforderung der Vollküche) - Gesamt: 1.695 m²
- zzgl. Raum für Sonderpädagogin, Schulsozialarbeit, 1. Hilfe, Schulbibliothek, Vorbereitungsräume, Räume für Teilungs- und Förderunterricht sowie Neigungsdifferenzierung
Sonstige Flächen/Wirtschaftsräume im Gebäude - Abstellräume/Archiv - Hausmeister - Putzmittel - Gesamt: 135 m² - WC-Anlagen - Verkehrsflächen
Schulsporthalle 405 m²
Außengelände - Pausenflächen je Schülerplatz, gesamt 2.700 m² - Schulgarten 900 m² - überdachte Fahrradstellplätze mind. 120 - Freiflächen 3.045 m² - Gesamt: 6.645 m²
Hort - Mindestspielfläche von 3,5 m² für jedes betreutes Kind - je Raum höchstens 18 Kinder - je Gruppe ein Haupt- und Nebenraum - Nebenräume können Schulräume sein (in Doppelnutzung) - Gesamt: 304 – 366 Hortkinder bedarf einer Fläche von 1.064 bis 1.276 m²
Weitere Verkehrsflächen wie z.B. Parkplätze für Personal und Elternteile sowie Bushaltestelle für den Schülerverkehr sind ebenfalls notwendig.
Derzeit untersucht die Verwaltung gemeinsam mit dem Ortsbeirat Schönwalde die Möglichkeit der Errichtung einer „kleinen Grundschule“ als Modellprojekt. Neben einer Einzügigkeit soll ein Zug für Kinder mit erhöhten Förderbedarf geprüft werden. Die Gemeinde schlägt in Bezug auf die Schaffung einer neuen Grundschule folgende Verfahrensweise vor:
Gesetzliche Grundlagen Kita-Bedarfsplanung (Stichtag 31.12.2018) Schulentwicklungsplanung (Stichtag 31.12.2018) Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) Teil 8, Abschnitt 1, § 104 Kommunalverfassung § 28, Absatz 2, Nr. 19
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Kosten können jetzt noch nicht seriös ermittelt werden. Es bedarf der Präzisierung in den weiteren Verfahrensschritten. Im jetzigen HHPL sind 11,5 Mio. € ausgewiesen. Vermutlich dürfte das hier skizzierte Vorhaben deutlich teurer werden. Es ist in den Dimensionen jedoch nicht vergleichbar.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines 4. Grundschulstandortes zwischen den Ortsteilen Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz. Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.
Die Gemeinde wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine kleine Grundschule im Ortsteil Schönwalde errichtet werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Rede stehenden Flächen, zur Flächenbevorratung, anzukaufen.
Anlagen: Anlage 1 Darstellung des zeitlichen Entwicklungsprozess Anlage 2 Einwohnerentwicklung 2013 – 2018 Anlage 3 Entwicklung Kinderzahlen 2013 – 2023 Anlage 4 207 Kinder im Einzugsbereich Anlage 5 Schreiben der Schulkonferenz Anlage 6 Turnhallenbelegeung
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