Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0557  

 
 
Betreff: Schaffung eines neuen Grundschulstandortes in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA4
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.04.2019
Federführend:HA_Bildung/Familie/Sport Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
04.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
04.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
04.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
05.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.03.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.04.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Darstellung des zeitlichen Entwicklungsprozess
Anlage 2 Einwohnerentwic_20190225141527
Anlage 3 - Entwicklung K_20190225141625
Anlage 4 - 207 Kinder im_20190225141730
Anlage 5 - Schreiben der_20190225141901
Anlage 6 - Turnhallenbel_20190225141943

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Begründung / Erläuterung

Mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Stichtag 31.12.2018) wurde der Bedarf im Schulbereich anhand der Einwohner- und Geburtenentwicklung überprüft. Nach wie vor ist ein regelmäßiger Anstieg der Einwohnerzahlen festzustellen. In den letzten 5 Jahren ist ein Einwohnerzuwachs von 1.718 Einwohnern zu verzeichnen. Den höchsten Zuwachs haben die Ortsteile Wandlitz (+821), Basdorf (+391), Schönwalde (+185) und Stolzenhagen (+170).

 

Auf Grund des anhaltenden Zuzugs an Einwohnern liegt die Prognose bis zum Schuljahr 2023/24 in den Altersklassen 6,5 bis 12,5-jährigen wie folgt:

 

Prognose der 6,5-12,5 Jährigen

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2023

in der Gemeinde wohnhaft

1.357

1.421

1.486

1.551

1.616

 

1.681

 

 

Für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 wird für die 3 Grundschulen in der Gemeinde Wandlitz folgende Anzahl von Schüler/innen in der 1. Jahrgangsstufe einschließlich der zu bildenden Klassen/Züge erwartet:

 

Schuljahr

Grundschule Basdorf          

 

Grundschule Klosterfelde (ohne Z)  

Grundschule Wandlitz         

Einschüler/Züge

2019/20

87 (4)

43 (2)

72 (3)

202 (9)

2020/21

90 (4)

52 (3)

72 (3)

214 (10)

2021/22

106 (5)

56 (3)

77 (4)

239 (12)

2022/23

106 (5)

60 (3)

90 (4)

256 (12)

2023/24

110 (5)

59 (3)

80 (4)

249 (12)

 

Anhand der genannten Zahlen und Fakten ist der Bedarf an weiteren Schul- und damit verbunden weiteren Hortplätzen deutlich zu erkennen. Die Grundschulstandorte in der Gemeinde Wandlitz befinden sich an ihren Kapazitätsgrenzen und es bestehen nur noch geringe Erweiterungsmöglichkeiten.


Für den Grundschulstandort Wandlitz wurde eine mögliche bauliche Erweiterung, um dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden, geprüft. Mit der Bedarfsplanung 2016 wurde der Anbau ans Schulgebäude für weitere 6 Klassenräume vorgeschlagen. Auf Grund der vorliegenden Zahlen ist bereits heute bekannt, dass der Bedarf an weiteren zusätzlichen Räumen gegeben ist. Derzeitig verkraftet der Standort nur eine 2 bis 3-Zügigkeit (lt. Errichtungsbeschluss 2,5 Züge).

Für eine abschließende Entscheidung, ob eine Erweiterung an diesem Standort in Frage kommt, wurden nachfolgende Fragen geklärt:

-          Wieviel Verdichtung verträgt ein Standort?

-          Kann der Charakter einer dörflichen Grundschule noch gewahrt werden?

-          Reichen die Freiflächen, um ausreichend Bewegungsflächen für unsere Kinder zu ermöglichen?

-          Verfügt der Standort über ausreichende Ressourcen in Hinblick auf notwendige Rahmenbedingungen für Schule und Hort?

-          Wie ist die Verkehrssituation regelbar?

 

Der Standort würde bei der Erweiterung stark verdichtet werden, die Verkehrssituation weiter verschärft. Außenflächen könnten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, u. a. hätte der Kunstrasenplatz halbiert werden müssen, um ausreichende Bewegungsflächen für die Kinder zur Verfügung zu stellen. Eine adäquate Mensa und eine ausreichende Hortbetreuung sind ebenfalls auf Grund des Platzbedarfes nicht gewährleistet.

Bei weiteren Zuzug in den Ortsteil Wandlitz wären keine Reserven für die Zukunft vorhanden. Die Verlegung der Kegelbahn und der Lehrerparkplätze (Abriss und Neuanlage), die Reduzierung bzw. der Umbau des Kunstrasenplatzes würden umfangreiche Kosten nach sich ziehen. Weiter ist festzustellen, dass auch die vorhandenen Sporthallenkapazitäten für eine Erweiterung des Schulkomplexes nicht ausreichend sind.

 

Im weiteren Prüfverfahren wurde dann festgestellt, dass auf Grund der steigenden Schülerzahlen der Standort nur bedingt geeignet ist. Auch die in der Schulkonferenz der Grundschule Wandlitz festgehaltenen Ansichten bestätigen dieses Ergebnis.


Um den tatsächlichen Bedarf an weiteren Schulplätzen gerecht zu werden, schlagen wir einen neuen Grundschulstandort in der Gemeinde Wandlitz vor. Für den Standort sind Flächen durch die Gemeinde Wandlitz zu erwerben, welche sich in verkehrsgünstiger und zentraler Lage befinden sollten sowie sich am Auftreten der stärksten Kinderzahlen (durch Geburten und Zuzug in den OT Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz) orientieren.

Die derzeitig festgelegten Schulbezirke könnten neu geordnet werden. 

 

Der neue Grundschulstandort kann dann eine ergänzende Versorgungsfunktion für Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz übernehmen. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist die Entlastung für den Grundschulstandort Klosterfelde, ohne diesen zu gefährden.

 

Auf Grund der zu erwartenden Schülerzahlen sollte der neue Grundschulstandort mit einer 3-Zügigkeit geplant werden und ausreichend Fläche für eine mögliche Erweiterung vorhalten.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat für die Errichtung/das Betreiben von Grundschulen Raumprogrammempfehlungen benannt.

Für den Bau einer 3-zügigen Grundschule sind zwischen 450 und 540 Schüler/innen (1. – 6. Klasse) mit ca. 27 Lehrer/innen an dem Standort zu berücksichtigen.

 

Daraus ergibt sich folgender Raum- und Flächenbedarf:

 

Schulgebäude

-          Allgemeine Unterrichtsräume 980 m²

-          Fachkabinette 210 m²

-          Verwaltung/Lehrer 206 m²

-          Mehrzweckbereich (Mensa) 300 m² (zzgl. der Anforderung der Vollküche)

-          Gesamt: 1.695 m²

 

-          zzgl. Raum für Sonderpädagogin, Schulsozialarbeit,  1. Hilfe, Schulbibliothek, Vorbereitungsräume, Räume für Teilungs- und Förderunterricht sowie Neigungsdifferenzierung

 

Sonstige Flächen/Wirtschaftsräume im Gebäude

-          Abstellräume/Archiv

-          Hausmeister

-          Putzmittel

-          Gesamt: 135 m²

-          WC-Anlagen

-          Verkehrsflächen

 

Schulsporthalle 405 m²

 

Außengelände

-          Pausenflächen je Schülerplatz, gesamt 2.700 m²

-          Schulgarten 900 m²

-          überdachte Fahrradstellplätze mind. 120

-          Freiflächen 3.045 m²

-          Gesamt: 6.645 m²

 

 

 

Hort

-          Mindestspielfläche von 3,5 m² für jedes betreutes Kind

-          je Raum höchstens 18 Kinder

-          je Gruppe ein Haupt- und Nebenraum

-          Nebenräume können Schulräume sein (in Doppelnutzung)

-          Gesamt: 304 – 366 Hortkinder bedarf einer Fläche von 1.064 bis 1.276 m²

 

Weitere Verkehrsflächen wie z.B. Parkplätze für Personal und Elternteile sowie Bushaltestelle für den Schülerverkehr sind ebenfalls notwendig.

 

 

Derzeit untersucht die Verwaltung gemeinsam mit dem Ortsbeirat Schönwalde die Möglichkeit der Errichtung einer „kleinen Grundschule“ als Modellprojekt. Neben einer Einzügigkeit soll ein Zug für Kinder mit erhöhten Förderbedarf geprüft werden.
 

Die Gemeinde schlägt in Bezug auf die Schaffung einer neuen Grundschule folgende Verfahrensweise vor:

 

  1. Beschlussfassung für die Schaffung eines neuen Grundschulstandortes.
  2. Für das Bauvorhaben soll eine begleitende Projektgruppe - bestehend aus 4 Baupaten (aus dem Bildungsausschuss und den jeweiligen Ortsbeiräten) und Vertretern aus dem Hauptamt (Sachgebiet Bildung, Familie, Sport) sowie Vertretern aus dem Bauamt - gebildet werden.
  3. Erwerb der Flächen durch die Gemeinde.
  4. Anpassung der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
  5. Erarbeitung eines B-Planes  (im Parallelverfahren)

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kita-Bedarfsplanung (Stichtag 31.12.2018)

Schulentwicklungsplanung (Stichtag 31.12.2018)

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) Teil 8, Abschnitt 1, § 104

Kommunalverfassung § 28, Absatz 2, Nr. 19

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

Die Kosten können jetzt noch nicht seriös ermittelt werden. Es bedarf der Präzisierung in den weiteren Verfahrensschritten. Im jetzigen HHPL sind 11,5 Mio. € ausgewiesen. Vermutlich dürfte das hier skizzierte Vorhaben deutlich teurer werden. Es ist in den Dimensionen jedoch nicht vergleichbar.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines 4. Grundschulstandortes zwischen den Ortsteilen Basdorf, Stolzenhagen und Wandlitz.

Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.

 

Die Gemeinde wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine kleine Grundschule im Ortsteil Schönwalde errichtet werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt den dafür notwendigen Flächenerwerb vorzubereiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in Rede stehenden Flächen, zur Flächenbevorratung, anzukaufen.

 

 

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Anlagen:

Anlage 1 Darstellung des zeitlichen Entwicklungsprozess

Anlage 2 Einwohnerentwicklung 2013 – 2018

Anlage 3 Entwicklung Kinderzahlen 2013 – 2023

Anlage 4 207 Kinder im Einzugsbereich

Anlage 5 Schreiben der Schulkonferenz

Anlage 6 Turnhallenbelegeung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Darstellung des zeitlichen Entwicklungsprozess (271 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 Einwohnerentwic_20190225141527 (338 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 3 - Entwicklung K_20190225141625 (335 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 4 - 207 Kinder im_20190225141730 (347 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 5 - Schreiben der_20190225141901 (105 KB)    
Anlage 5 6 Anlage 6 - Turnhallenbel_20190225141943 (42 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   04.04.2019 10:20:05   Laura Göritz