Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Rosenstraße" OT Basdorf Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Basdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Hotel-Barnimer Hof
Ort: Basdorf, Am Markt 9
BV-GV/2018-0542 Straßenausbau "Rosenstraße" OT Basdorf
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 29
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL Beteiligt:TB_Tiefbau
    Bgm
   HA_Hauptamt
   K_Kämmerei
   K_Kasse
   K_Liegenschaften

Hr. Hahn bemängelte, dass beim Ausbau des Areals der Waldkorso vergessen wurde. Er verwies auf Bestrebungen, dass die Erhebung von Anschlussbeiträgen abgeschafft werden soll.

 

Herr Wernicke wies auf eine Umfrage des Siedlervereis, die ein eindeutiges Nein zum Straßenausbau ergeben hat.

 

Fr. Rädersanke kritisiert, dass nach dem Straßenausbau mit einer wesentlich höheren Verkehrsbelastung zu rechnen ist. Weiterhin kritisiert Fr. Rädersanke den Ortsvorsteher und den gesamten Ortsbeirat für Ihre Verfahrensweise zum Umgang mit den Menschen. Es gab heftige, teils emotionsgeladene Diskussionen zum Straßenausbau Rosenstraße.

 

Hr. Hahn fragte an, wieso noch keine Reaktion auf seine Eingaben zum geplanten Baustandard  bei der Einwohnerversammlung am 13.12.2018 erfolgt ist.

 

Fr. Fiedler erläuterte, dass die dort vorgeschlagene Variante derzeit noch durch die Bauverwaltung auf Kosten und Regelkonformität geprüft wird

 

Ergänzung in Sitzung soll als 4. Punkt im Beschlusstext aufgenommen werden:

4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine kostengünstige und regelkonforme               Ausbauvariante (z.B. Tragdeckschicht)für den grundhaften Ausbau zu prüfen.

 

 


Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Rosenstraße mit folgenden

Eckpunkten:

 

  • Nördlicher Abschnitt, von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten:

Den Ausbau der Fahrbahn mit einer Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise.

Die Herstellung eines Gehweges mit einer Regelbreite von 1,50 m und den Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Die Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.

Die Erneuerung der Beleuchtung unter Verwendung von LED- Technik.

  • Südlicher Abschnitt, von der Fliederstraße bis zum Waldkorso:

Den Ausbau der Fahrbahn als Mischverkehrsfläche (ohne Gehweg) mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise.

Den Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.

Die Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1