Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Neu eingeführt wurde §18 a BbgKVerf – die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Der Ortsbeirat vermisst hier die Definition bezüglich der Festlegung des Alters. Herr Braungard informierte, dass die Form und Art und Weise der Beteiligung und Mitwirkung nach Änderung der Hauptsatzung erfolgen wird.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der AG „Satzung und Leitbild“ die Anpassung der Einwohnerbeteiligungssatzung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 (Herr Hintze) Ablehnung: Enthaltung: 1
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||