Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz -Konkretisierung der Planungsziele-  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:35
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0519 Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
-Konkretisierung der Planungsziele-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2018
Aktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei

 

Frau Henke, Bauamt erläuterte, dass es mit der Konkretisierung der Planungsziele

Steuerungsmöglichkeiten, insbesondere für die Bereich 1 und 3 geben würde.

Planungsinhalte sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht notwendig,

Die von Herrn Striegler eingeforderte Bauflucht als faktische Baulinie kann zum

späteren Zeitpunkt als Planungsinhalt eingearbeitet werden.

Frau Grothe fragt an, warum die Aufhebung der Veränderungssperre angedacht

ist?

Frau Henke führte aus, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt werden kann, wenn

die  Baulinie  als Planungsziel zum derzeitigen Zeitpunkt im B-Plan eingearbeitet

wird. Dann kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Herr Laue bestätigt erneut, dass der Baukörper – wie bereits besprochen,

in Richtung Bahnschienen versetzt wird.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ wie folgt:

 

1. Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke wird das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert (Anlage 1 Flurkarte):

 

Bereich 1: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential und Verdichtungsdruck

Bereich 2. Zentraler Versorgungsbereich (gemischte Bau- und Gemeinbedarfsfläche)

Bereich 3: Wohnbebaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung.

 

2. Der zentrale Versorgungsbereich (Bereich 2) ist durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5 (Herr Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung: 2