Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Henke, Bauamt erläuterte, dass es mit der Konkretisierung der Planungsziele Steuerungsmöglichkeiten, insbesondere für die Bereich 1 und 3 geben würde. Planungsinhalte sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht notwendig, Die von Herrn Striegler eingeforderte Bauflucht als faktische Baulinie kann zum späteren Zeitpunkt als Planungsinhalt eingearbeitet werden. Frau Grothe fragt an, warum die Aufhebung der Veränderungssperre angedacht ist? Frau Henke führte aus, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt werden kann, wenn die Baulinie als Planungsziel zum derzeitigen Zeitpunkt im B-Plan eingearbeitet wird. Dann kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Herr Laue bestätigt erneut, dass der Baukörper – wie bereits besprochen, in Richtung Bahnschienen versetzt wird.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ wie folgt:
1. Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke wird das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert (Anlage 1 Flurkarte):
Bereich 1: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential und Verdichtungsdruck Bereich 2. Zentraler Versorgungsbereich (gemischte Bau- und Gemeinbedarfsfläche) Bereich 3: Wohnbebaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung.
2. Der zentrale Versorgungsbereich (Bereich 2) ist durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: Enthaltung: 2
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