Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck sagt, dass der Titel der Vorlage nicht korrekt ist.
Herr Gesch erwidert, der Titel ist richtig, denn das ganze Verfahren wird aufgehoben.
Frau Bohnebuck erkundigt sich, ob es das erste Mal ist, dass ein Verfahren aufgehoben wird.
Herr Gesch erklärt, dass es das schon gegeben hat. Bisher handelte es sich um Verfahren, welche noch nicht öffentlich gemacht wurden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung billigt die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Alten Weinberg“ und beauftragt die Gemeinde, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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