Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0476  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanverfahren "Am Alten Weinberg" Nr.: P-01/93, Gemarkung Prenden, Gemeinde Wandlitz -Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 31
Die Bürgermeisterin
Auslegungsbeschluss
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
28.05.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.06.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.06.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Anlage 1 Teil A – Planzeichnung
Anlage 2 Teil B – Begründung des Bebauungsplanes vom 18. Januar 1993
Anlage 3 Grünordnungsplan

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2017-0433, die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Alten Weinberg“ Nr.: P-01/93 Gemarkung Prenden, beschlossen.

 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand bestehen keine Bedenken dahin gehend, dass mit der Planaufhebung umweltbezogene Auswirkungen einhergehen. Eine abschließende Klärung der Umweltbelange erfolgt in der regulären Bürger- und Behördenbeteiligung.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:     Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung billigt die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Alten Weinberg“ und beauftragt die Gemeinde, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Anlagen:

 

Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes

Anlage 1: Teil A – Planzeichnung

Anlage 2: Teil B – Begründung des Bebauungsplanes vom 18. Januar 1993

Anlage 3: Grünordnungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes (506 KB)    
Anlage 4 2 Anlage 1 Teil A – Planzeichnung (4096 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2 Teil B – Begründung des Bebauungsplanes vom 18. Januar 1993 (553 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 3 Grünordnungsplan (6655 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.04.2018 08:40:59   Ute Hagemann