Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2017-0433, die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Alten Weinberg“ Nr.: P-01/93 Gemarkung Prenden, beschlossen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand bestehen keine Bedenken dahin gehend, dass mit der Planaufhebung umweltbezogene Auswirkungen einhergehen. Eine abschließende Klärung der Umweltbelange erfolgt in der regulären Bürger- und Behördenbeteiligung.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen: § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung billigt die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Alten Weinberg“ und beauftragt die Gemeinde, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Anlage 1: Teil A – Planzeichnung Anlage 2: Teil B – Begründung des Bebauungsplanes vom 18. Januar 1993 Anlage 3: Grünordnungsplan
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