Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Schönwalde 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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