Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben. Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen. Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu. Wenn die Gemeinde Wandlitz staatlich anerkannter Erholungsort werden möchte, kann sich dies nur auf die gesamte Gemeinde beziehen, nicht nur auf einige Ortsteile. |
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