Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bornkessel führt in den Beschluss ein. Frau Bohnebuck hält die Festsetzung einer GRZ von 0,3 für zu hoch und schlägt vor, eine GRZ von 0,2 festzusetzen.
Der so geänderte Beschluss wird einstimmig gefasst. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Einbeziehungssatzung „An der Trift“, Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578 einschließlich Lageplan und Begründung (Stand März 2017) in der als Anlage beigefügten Form mit Änderung der GRZ auf 0,2 gebilligt wird und
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Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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