Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB "Einbeziehungssatzung "An der Trift", Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578 -Auslegungsbeschluss-  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:33
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0349 Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB "Einbeziehungssatzung "An der Trift", Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578
-Auslegungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Frau Bornkessel führt in den Beschluss ein.

Frau Bohnebuck hält die Festsetzung einer GRZ von 0,3 für zu hoch und schlägt vor, eine GRZ von 0,2 festzusetzen.

 

Der so geänderte Beschluss wird einstimmig gefasst.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Einbeziehungssatzung „An der Trift“, Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578 einschließlich Lageplan und Begründung (Stand März 2017) in der als Anlage beigefügten Form  mit Änderung der GRZ auf 0,2 gebilligt wird und

  • Gemäß § 3ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird
  • Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
  • Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0