Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0349  

 
 
Betreff: Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB "Einbeziehungssatzung "An der Trift", Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
20170315111634

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2015 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „An der Trift“ in Stolzenhagen beschlossen. Mit dem Grundstückseigentümer wurde zwischenzeitlich ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Nunmehr liegt ein Entwurf der Satzung vor und es können die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt werden und die öffentliche Auslegung vollzogen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Einbeziehungssatzung „An der Trift“, Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578 einschließlich Lageplan und Begründung (Stand März 2017) in der als Anlage beigefügten Form gebilligt wird und

  • Gemäß § 3ff Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt wird
  • Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
  • Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen

 


Anlagen:

Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 „Einbeziehungssatzung“ An der Trift“, Ortsteil Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1578 einschließlich Lageplan und Begründung (Stand März 2017)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170315111634 (1244 KB)