Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Folgende Änderungen sollen auf Grund der Hinweise aus dem Bauamt und aus drei Ortsbeiräten vorgenommen werden: In § 13 Abs. 1 Nr. i soll der Begriff Straße durch Fahrbahn ersetzt werden. Die Anlage 1 soll in Punkt 5 dahingehend verändert werden, dass einseitig durch doppelseitig ersetzt wird und folgende Ergänzung vorgenommen wird: max. 5 Werbungen gleichzeitig pro Ortsteil, max. Plakatierungszeit 3 Wochen.
Es gab eine Diskussion auf Grund der Hinweise von drei Ortsbeiräten zur Anzahl der Plakate. Der Ordnungsausschuss bleibt bei der vorgeschlagenen Anzahl. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzung- und Gebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0 |
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