Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0340  

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz an Einreicher zurück verwiesen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.03.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.04.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
SondernutzungssatzungGemeindeWandlitz

Begründung / Erläuterung

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 BbgStrG kann die Gemeinde durch Satzung bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen von der Erlaubnispflicht befreien. Somit sind die genehmigungsfreien Sondernutzungen zu benennen und das zu regeln, was bei der Inanspruchnahme nach Zeit, Umfang und Art zu beachten ist.

Die neu erarbeitete Sondernutzungs- und Gebührensatzung regelt abweichend von der bisher gültigen Sondernutzungssatzung den Abstand der möglichen Anpflanzung auf dem Grünstreifen (§ 13 Abs. 1 i) sowie die Anzahl der möglichen Plakatierungen. Bei der Plakatierung ist neu von der jeweiligen Ortsteilgröße auszugehen. Darüber hinaus gibt es eine eindeutige Regelung über die Anzahl der Plakatierung bei Wahlen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Bundesfernstraßengesetz

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzung- und Gebührensatzung).

 

 


Anlagen:

Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzung- und Gebührensatzung)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SondernutzungssatzungGemeindeWandlitz (120 KB)