Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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In der Ordnungsbehördlichen Verordnung soll in § 4 Abs. 3 d hinter „öffentliche Grünflächen“ ein Klammerzusatz „laut Kataster“ eingepflegt werden. Einigkeit besteht darin, dass die zweckbestimmte Nutzung (§ 4 Abs. 1) von Verkehrsflächen und Anlagen nicht das Beparken von Banketten ist.
Herr Becker erfragte, in welcher Form den Anwohnern diese Satzung zur Kenntnis gelangt. Er schlug vor, eine Broschüre über die Fragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erstellen. Frau Paulikat sagte zu, diese zur nächsten Ausschusssitzung vorzustellen, da diese bereits vorbereitet wurde, um auf der neuen Internetseite zu erscheinen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügt Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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