Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0335  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.03.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.04.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
OBVGemeinde Wandlitz

Begründung / Erläuterung

Aus verschiedenen Ortsbeiräten und dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt wurde wiederholt die Forderung an das Ordnungsamt herangetragen, die Grünflächen der Gemeinde, insbesondere in Bezug auf parkende Fahrzeuge, zu schützen. Ein solcher Schutz wird durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erzielt. Darüber hinaus wird z.B. das Beseitigung von Hundekot ausdrücklich geregelt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörde

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügt Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz

 


Anlagen:

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OBVGemeinde Wandlitz (71 KB)