Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aus verschiedenen Ortsbeiräten und dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt wurde wiederholt die Forderung an das Ordnungsamt herangetragen, die Grünflächen der Gemeinde, insbesondere in Bezug auf parkende Fahrzeuge, zu schützen. Ein solcher Schutz wird durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erzielt. Darüber hinaus wird z.B. das Beseitigung von Hundekot ausdrücklich geregelt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörde
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügt Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz
Anlagen: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz
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