Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege   

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0315 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Federführend:KM_Kulturamt   

Eine Überarbeitung ist hinsichtlich einer Obergrenze der Förderung notwendig. Eine Denkmalliste sollte vorgelegt werden.

 

Herr Hintze – prinzipiell und generell zu begrüßen, da Denkmalschutz durch private Investoren zu kurz kommt.

 

In der Richtlinie Seite 4 § 5 sollte (1) überarbeitet werden. Wie ist die Höhe der Zuwendungen von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu verstehen? Ist nicht eindeutig

 

Herr Reinhardt – lt WIKIPEDIA sind ca. 50 Baudenkmal-Objekte in Wandlitz vorhanden. Welche Obergrenze für Ausgaben wird festgelegt ?

 

Herr Striegler – wer in der Verwaltung entscheidet über die Anträge ?

 

Der Ortsbeirat wird keine Beschlussfassung vornehmen. Er betrachtet die Beschlussvorlage als „erste Lesung“ und bittet die Beschlussvorlage mit Beantwortung und Präzisierung o.g. Fragen


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege..

 

 


Abstimmungsergebnis:

nderung des Beschlusses)

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Der Ortsbeirat Wandlitz empfiehlt, den Beschluss als erste Lesung zu behandeln.