Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Eine Überarbeitung ist hinsichtlich einer Obergrenze der Förderung notwendig. Eine Denkmalliste sollte vorgelegt werden.
Herr Hintze – prinzipiell und generell zu begrüßen, da Denkmalschutz durch private Investoren zu kurz kommt.
In der Richtlinie Seite 4 § 5 sollte (1) überarbeitet werden. Wie ist die Höhe der Zuwendungen von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu verstehen? Ist nicht eindeutig
Herr Reinhardt – lt WIKIPEDIA sind ca. 50 Baudenkmal-Objekte in Wandlitz vorhanden. Welche Obergrenze für Ausgaben wird festgelegt ?
Herr Striegler – wer in der Verwaltung entscheidet über die Anträge ?
Der Ortsbeirat wird keine Beschlussfassung vornehmen. Er betrachtet die Beschlussvorlage als „erste Lesung“ und bittet die Beschlussvorlage mit Beantwortung und Präzisierung o.g. Fragen Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege..
Abstimmungsergebnis: (Änderung des Beschlusses)
Zustimmung: 8 Ablehnung: Enthaltung:
Der Ortsbeirat Wandlitz empfiehlt, den Beschluss als erste Lesung zu behandeln. |
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