Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0315  

 
 
Betreff: Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
09.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
09.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
09.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
09.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
11.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.02.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie
Anlage 1 Antrag
Anlage 2 Verwendungsnachweis

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt Haushaltsmittel für die Förderung der Denkmalpflege bereit zu stellen. Dafür ist eine verbindliche Richtlinie, die als Handlungsgrundlage für die Vergabe der Denkmalzuwendungen dient, notwendig.

 

Denkmalförderung ist eine freiwillige Aufgabe. Erstmalig ab 2017 sollen Zuwen-dungen aus dem Denkmalpflegefonds eingesetzt werden für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmalen erforderlich sind, für restauratorische Leistungen sowie für Schadensuntersuchungen (Gutachten) zu Baudenkmalen.

 

Bislang förderte die Gemeinde vorwiegend die Gebäudesanierung bei den zumeist ältesten Baudenkmalen im Wandlitzer Gemeindegebiet, den Dorfkirchen, im Haushaltsplan unter der Produktgruppe 29100 „Förderung von Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften und anderen weltanschaulichen Gemeinschaften“.

Künftig soll diese Produktgruppe durch einen Denkmalfonds unter der Produktgruppe 52300.531801 ersetzt werden. Die Zuwendungsmöglichkeiten sollen sich im Rahmen der Denkmalpflege (Sanierung, Instandhaltung, Dokumentation usw.) bewegen und abhängig von der vorliegenden denkmalrechtlichen Erlaubnis sein. Der Kreis mög-licher Nutznießer soll auch auf private Denkmaleigentümer innerhalb des Gemeinde-gebietes erweitert werden. Eine Kombination mit  anderen Fördermitteln soll erlaubt sein, um höhere Investitionen tätigen zu können.

Die Gemeinde Wandlitz setzt damit auch ein Zeichen der Anerkennung für diejeni-gen, die sich dem baukulturellen Erbe in tätiger Weise verpflichtet zeigen. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen.

 

Bestandteile der Richtlinie sind Anlage 1 (Antrag auf Bewilligung) und Anlage 2 (Ver-wendungsnachweis). Antragsfrist ist jeweils der 1. Mai des Jahres. Die Vorschläge zur Mittelvergabe werden dem jeweiligen Ortsbeirat, dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung sowie dem Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft vorgelegt.  

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs.2 Nr. 24 BbgKVerf

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

52300.531801

 

            10.000

 

 

 


Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege..

 


Anlagen:

-          Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege

-          Anlage 1 Antragsformular

      -   Anlage 2 Verwendungsnachweis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie (135 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Antrag (178 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Verwendungsnachweis (109 KB)