Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz Einleitungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 12
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0295 1. Änderung des Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz
Einleitungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, Jutta
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Dehnrich vom Planungsbüro und Herr Tesling als B-Planer erläuterten kurz das

Projekt der Erweiterung des ALDI-Marktes.

 

Herr Striegler  - bis die Fortschreibung des Einzelhandelsstandortkonzeptes nicht vorliegt, sollte der Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zurückgestellt werden. Herr Tesling erläuterte, dass die BBE bereits befragt wurde und vorab eine Einschätzung abgegeben hat, dass dieser Erweiterungsbau im Rahmen des Konzeptes liegen würde.

 

Herr Borchert erinnerte, dass das Konzept der BBE aus dem Jahre 2008 ein Instrument zur Steuerung der Gemeinde sein sollte, welche Verkaufsflächen notwendig sind. nunmehr sind mehr als 2500 m² Verkaufsfläche durch den Bau von u.a. PENNY, REWE geschaffen. Sind weitere notwendig ? Warum erfolgte die Erweiterung nicht beim Neubau des ALDI-Marktes?

 

Herr Striegler stellte die Frage, wer denn bereits die BBE vor Beschlussfassung beauftragt hat ALDI selbst.

Herr Hintze fragt an, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist. Bei einer Größe

Von 12.500 m² hat er Bedenken.

Herr Borchert empfiehlt, dass beide Vorhaben parallel laufen sollten. Die Fortschreibung

des Konzeptes als auch die B- Planänderung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee werden geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes zu schaffen. 

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:. 3

Ablehnung:. 5 (Hintze)

Enthaltung:.