Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung
1. zur Aufhebung des Erbbaurechtes an dem Grundstück in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstück 255 durch den Erbbauberechtigten;
2. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Klosterfelde, Kürbisstraße 7, Flur 3, Flurstück 255, im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot . Das Mindestgebot beträgt 28.650,00 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. An die Vergabe ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus und Hauptwohnsitznahme gebunden;
3. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Klosterfelde, Kürbisstraße 7, Flur 3, Flurstück 255, in Höhe von max. 250.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.7 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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