Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Beschluss zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142 in der Gemarkung Stolzenhagen  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0259 Beschluss zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142 in der Gemarkung Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Hintze ist aufgefallen, dass es sich bei dem Antragsteller um eine GmbH handelt. Außerdem handle es sich um ein Waldgrundstück im Außenbereich und er befürchte hier einen weiteren Kahlschlag des Baumbestandes. Herr Liste stimmt dem zu.

 

Herr Krajewski fragt nach, was die untere Naturschutzbehörde dazu sage. Herr Gesch erklärt, dass dies erst im laufenden Verfahren geklärt würde.

 

Herr Borchert ist der Auffassung, dass für die Uferstraße ein B-Plan gefasst würde. Frau Dr. Kalinowski stimmt ebenfalls dagegen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Flurstück 142 der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhagen.

Mit der Antragstellerin ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch diese, abzuschließen.

 

Durch den Antragsteller ist der notwendige Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck  des Landschaftsschutzgebietes vorzubereiten und durch die Verwaltung beim zuständigen Ministerium einzureichen. Die notwendige Waldumwandlungsgenehmigung ist durch den Vorhabenträger vorzubereiten und zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.15

Ablehnung:.7 (Hintze)

Enthaltung:.4