Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze wehrt sich hier ein stilles Gewerbe zu errichten. Das sei nicht im Sinne der Gemeindevertretung, denn hier sollte Wohnraum geschafft werden. Herr Uwe Liebehenschel erinnert sich, dass im Ortsbeirat Wandlitz ausdrücklich erwünscht war, ein stilles Gewerbe zu errichten. Herr Borchert informiert, dass der Bebauungsplan(BA1 und BA3) dennoch ein Fehler enthielte. Hier wurde für alle Bebauungspläne kein Gewerbe zugelassen, dies wurde nun für die geplante Gewerbeerrichtung wieder geheilt. Der Bebauungsplan der größten Teils den Wohnraum enthält, bleibt weiterhin gewerbefrei. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Louisenhain“ gemäß § 13 ff. BauGB.
2.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.20 Ablehnung:.3 (Hintze) Enthaltung:.1 |
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