Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 11.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönwalde
Ort: Hauptstraße 38, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0140 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei

Frage zu Beschluss: Punkt 3. Was umfasst institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege?

 

-          Mittel für Geburtstage verbleiben weiter in den Ortsbeiräten

-          Wie ist die Verteilung? Anteile Kultur, Sport und Soziales?

 

Wird als erste Lesung betrachtet.


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:              4

Enthaltung:              .