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Frau Kieprowski kehrt wieder zur Sitzung zurück.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass: - der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird;
- die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .20 Ablehnung: . Enthaltung: .
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