Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat am 19. Februar 2015 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“, 1. Änderung beschlossen.
Die Planung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim angezeigt. Darüber hinaus wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet“ gestellt.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass:
Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ 2. Änderung (Stand: 18.02.2015/24.03.2015).
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