Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz - Einleitungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 17
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2014-0080 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Vorhabenträger- in Vertretung von Herrn Pietsch, Herrn Faust (Planer) und Frau Köhler (Maklerin) - für den südwestlichen Planbereich waren anwesend und erläuterten ihr Projekt. Geplant ist die Errichtung von Mietshäusern im bezahlbaren Preissegment. Diese sollen behinderten- und altengerecht sowie barrierefrei errichtet werden.

Frau Bornkessel erläuterte auf Nachfrage, dass dieser Geltungsbereich in die zulässige Entwicklungsoption einfließen würde. Von den seitens der Landesplanung zugestandenen ca. 10 ha wurden bisher knapp 4 ha beansprucht (Louisenhain Wandlitz und Gartenstraße Klosterfelde).

 

Nach eingehender Diskussion wurde darüber abgestimmt, vorerst nur den südwestlichen Planbereich freizugeben.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnanlage am Langen Grund“ r die Flurstücke 2808-2811 der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz vorzubereiten.
  2. Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
  3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              1

Enthaltung:              .