Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die in der Vorlage benannte Haushaltsstelle steht für „sonstige Kulturpflege“. Die Richtlinie heißt aber „Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung“. Was ist mit der Förderung anderer nichtsportlicher Vereine. In der Vorlage werden für 1/3 der Vereine 54.100 € veranschlagt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beschlussvorlage zu überarbeiten und eine Richtlinie mit einer angemessenen Förderung der nichtsportlichen Vereine vorzulegen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung für die Gemeinde Wandlitz. |
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