Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2004-0006  

 
 
Betreff: Fördermittelrichtlinie der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
22.11.2004 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
22.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
29.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
30.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
30.11.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
08.12.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.12.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sportförderung
Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

In der Gemeinde Wandlitz gibt es zurzeit 95 ansässige Vereine und Verbände, davon 30 Sportvereine mit insgesamt 6029 Mitgliedern.

Die Vereine und Verbände sowie Gruppen und Initiativen sind in der Gemeinde Wandlitz wesentliche Träger des sportlichen und kulturellen Lebens. Die Gemeinde fördert daher im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe diese Einrichtungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

GO für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

58.770 €

15.000 €

34000.71810

55000.71800

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung für die Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

Richtlinie zur Förderung des Sports

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Sportförderung (16 KB)    
Anlage 1 2 Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung (21 KB)